2015_01_WasRechte

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sagt in Artikel 2, Absatz 2:

„Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“.

Durch das Gewaltschutzgesetz hat jeder Erwachsene das Recht auf Schutz vor Gewalt.

Nach § 1631 Absatz 2 unseres Gesetzbuches haben alle Kinder das

Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.

Das heißt, ihre Eltern oder andere Erwachsene, die sie erziehen, dürfen sie nicht schlagen, treten, schubsen oder anders misshandeln. Genauso verboten ist es aber auch, zu Kindern gemein zu sein, sie zu beschimpfen oder ihnen zu drohen.

Halten sich Erwachsene nicht daran, ist das strafbar und kann bei der Polizei angezeigt werden. Denn alle Kinder sollen ohne Angst vor seelischer, körperlicher und sexueller Gewalt aufwachsen.

Seit 05.04.92 gilt in Deutschland auch die UN-Kinderrechtskonvention. Darin ist neben vielen anderen Kinderrechten in Artikel 3 das Recht auf Gesundheit und in Artikel 9 das Recht auf Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause beschrieben.

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